Bevor Sie das Gesuch einreichen, beachten Sie bitte die folgende Punkte:
- Das Projekt muss den Förderkriterien der Stiftung entsprechen.
- Fördergesuche können ausschliesslich von Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen etc.) mit Sitz in der Schweiz eingereicht werden. Projekte von Privatpersonen werden nicht gefördert.
- Das Gesuch muss vollständig sein (Projektbeschrieb, detailliertes Budget, Finanzierungsplan) und auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
- Gesuche für Veranstaltungen sind mindestens fünf Monate vor Durchführung einzureichen.
- Folgegesuche setzen die Einreichung des vollständigen Schlussberichts des vorherigen Projekts voraus. Schlussbericht hochladen
- Pro Organisation und/oder antragstellender Person ist höchstens alle zwei Jahre ein Gesuch möglich, gerechnet ab dem Datum der letzten Einreichung.
- Nach einer Absage ist eine erneute Einreichung bereits nach einem Jahr möglich.
- Einreichungen sind nur über das Onlineformular möglich (keine Eingaben per Post oder E-Mail).
- Die Entscheide des Stiftungsrats werden per E-Mail mitgeteilt und nicht begründet.
Einreichefristen:
15.1. für einen Entscheid per Ende März
15.4. für einen Entscheid per Ende Juni
15.7. für einen Entscheid per Ende September
15.10. für einen Entscheid per Ende Dezember
Gesuchseingabe