Temperatio
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Förderschwerpunkte und Ausschlusskriterien

 

Die Stiftung Temperatio unterstützt Projekte aus den Bereichen Ökologie, Soziales und Kultur.

Temperatio legt grossen Wert auf einen pragmatischen Ansatz, vernetztes Denken, gut umsetzbare Ziele und eine konkrete und nachhaltige Wirkung. Diese Wirkung kann sowohl auf der praktischen als auch der ideellen Ebene erzielt werden.

Ausgeschlossen sind Zuwendungen an Organisationen, die inhaltlich, organisatorisch oder personell in Beziehung zu einer Religions- oder anderen Glaubensgemeinschaft stehen.

 

1 Ökologie

Ein besonderes Interesse bringt Temperatio Projekten entgegen, die sich für die Erhaltung natürlicher Landschaften und der biologischen Vielfalt einsetzen und den Folgen des Klimawandels entgegenwirken.

Förderschwerpunkte: Biodiversität, Artenschutz, Erhalt von Wildnis und natürlichen Landschaften, Agrarökologie, Schutz und Förderung der natürlichen Ressourcen, Klimaschutz

 

Was wird nicht gefördert:

 

2 Soziales

Temperatio unterstützt Projekte, welche die Sicherung der Menschenrechte, die Förderung des friedlichen Zusammenlebens und die Solidarität unter den Menschen zum Ziel haben. Da Temperatio Wert auf eine nachhaltige Wirkung der Projekte legt, ist nicht die unmittelbare Nothilfe im Interesse der Stiftung, sondern der Aufbau von langfristigen Strukturen.

Förderschwerpunkte: Menschenrechte, Migration, Asylwesen, Minderheitenschutz, Friedensförderung, Gewaltprävention, Demokratieförderung

 

Was wird nicht gefördert:

 

3 Kultur

Im Bereich Kultur liegt der Fokus auf der Förderung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt. Bevorzugt werden Projekte im weniger etablierten, subkulturellen Bereich.

Förderschwerpunkt: Kulturräume, Festivals, Kulturzentren, Veranstaltungsorte, Jahresprogramme von regionalen Kunsträumen und Offspaces

Unser Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Kultur liegt in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, St. Gallen, Bern, Luzern, Fribourg, Aargau, Solothurn, Jura, beide Appenzell. Projekte in anderen Kantonen werden in Ausnahmefällen unterstützt.

Festivals und Gruppenausstellungen werden unter der Bedingung unterstützt, dass der gesprochene Betrag für Künstler:innen-Honorare verwendet wird.

 

Was wird nicht gefördert: